Close Mobile Menu

Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)

Das Bundesförderprogramm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt Unternehmen mit finanziellen Zuschüssen für Investitionen in energieeffiziente Technologien und Maßnahmen zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs.

Das Förderprogramm besteht aus mehreren Modulen, die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte setzen:

Modul 1 unterstützt Unternehmen bei der Optimierung von Querschnittstechnologien wie Motoren, Pumpen, Kompressoren, Ventilatoren sowie der Dämmung von Anlagen.
Kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 25 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition. Bei Mittleren Unternehmen beträgt die Höhe der Förderung 20 %.

Modul 2 zielt auf die Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Gefördert werden der Erwerb und die Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen, Anlagen zur Biomassefeuerung. Die mit den geförderten Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden.
Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt bei Kleinen Unternehmen 60%, bei Mittleren Unternehmen 50 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status 40 %.

Modul 3 umfasst die finanzielle Unterstützung für den Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik. Zusätzlich werden Maßnahmen für das Energiemanagement und der Einsatz spezialisierter Software gefördert.
Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt bei Kleinen Unternehmen 45 %, bei Mittleren Unternehmen 35 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status 25 %.

Modul 4 zielt auf die energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen. Dabei geht es um technologieoffene Investitionen, die zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes beitragen. Das Programm unterscheidet zwischen der Basisförderung und der Premiumförderung.

Basisförderung: Kleine Unternehmen erhalten eine pauschale Förderung in Höhe von 15 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition. Bei Mittleren Unternehmen beträgt die Förderung 10 %. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.

Premiumförderung: Die Förderhöhe kann bei Kleinen Unternehmen bis zu 45 %, bei Mittleren Unternehmen bis zu 35 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 % der förderfähigen Investitionskosten betragen. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.

Modul 5 unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung von Dekarbonisierungsstrategien im Rahmen von Transformationsplänen.
Die Höhe der Förderung beträgt 40 % für große Unternehmen, 50 % für mittlere Unternehmen und 60 % für kleine Unternehmen; bei aktiver Teilnahme in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkt.

Modul 6 richtet sich an kleine Unternehmen, die ihre Anlagen bislang mit fossilen Energieträgern betrieben haben. Die Umstellung auf elektrisch betriebene Alternativen wird gefördert, bspw. Elektroöfen in Bäckereien, Elektrostapler, elektrisch zu betreibende Maische- oder Gärbehälter.
Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt 33 %. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen.

 

Link zum Fördergeber: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/energieeffizienz_und_prozesswaerme_node.html